Trapez- und Wellprofile der Außenschale dürfen nicht unmittelbar auf den Sockel oder das Tropfblech aufgesetzt werden. Zur angemessenen Lüftung und zur Vermeidung von Schmutzablagerungen bei wärmegedämmten, hinterlüfteten Fassaden muss ein Abstand von mindestens zehn Zentimentern zwischen Tropfprofil und Trapezprofil oder Sanwichelement eingehalten werden. Die Tropfkante muss von der darunter liegenden Wand einen Abstand von mindestens 20 mm haben.