Bei Trapezprofilen erfolgt die Befestigung außen liegender Flächenbauteile, wie z.B. der Dachdämmung, häufig im Bereich der Obergurte. Abhängungen für Installationen und andere Bauteile werden üblicherweise in den Stegen der Trapezprofile befestigt. Ohne zusätzlichen statischen Nachweis ist dies zulässig, wenn der Lochdurchmesser maximal zehn mm beträgt, die Abstände von Einzellöchern oder Randlöchern zu Lochgruppen mindestens 20 d betragen, sich in einer Lochgruppe nicht mehr als vier Löcher befinden und der Abstand dieser Löcher mindestens vier d bzw. 30 mm beträgt.