Um bei Starkregeneignissen die Dachlasten zu begrenzen und die Sammel-, Fall- und Grundleitung zu entlasten, schreiben die aktuellen Normen Notüberläufe vor. Demnach muss jedem Entwässerungstiefpunkt in der Nähe eines Ablaufs eine Notentwässerung zugeordnet werden, welche nicht an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden darf, sondern frei auf das umliegende Gelände ausmünden muss.